Förderungen von Photovoltaikanlagen

Förderungen und Finanzielle Vorteile von Photovoltaikanlagen bei Y-SOLAR

Nutzen Sie staatliche Förderungen und senken Sie Ihre Energiekosten mit Y-SOLAR. Hier sind die wichtigsten Fakten und Entwicklungen

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Yasmin Hamann - Y Solar - Solaranlagen kaufen in Berlin und Umland

Anteil erneuerbarer Energien

Im Jahr 2023 betrug der Anteil der Netzlast, der aus erneuerbaren Quellen stammte, 55,0 % (2022: 48,42 %). Windkraftanlagen, insbesondere an Land, trugen am meisten dazu bei. Onshore- und Offshore-Turbinen zusammen machten einen Anteil von 31,1 % aus. Solarenergie deckte 12,1 % und Biomasse 8,4 % ab, während die verbleibenden 3,4 % aus Wasserkraft und anderen erneuerbaren Quellen stammten.

Erwartete Strompreise

Anfang 2024 lag der Strompreis für Neukunden bei ca. 26,5 Cent pro kWh und aktuell um die 35 Cent pro kWh.

Ausgelaufende Strompreisbremse

Aktuell gibt es in Deutschland keine Strompreisbremse. Beim Jahreswechsel 2023/2024 konnten Sie von der Strompreisbremse profitieren, die 40 Cent pro Kilowattstunde für 80 Prozent Ihres Jahresstromverbrauchs deckt. Alternativanbieter bieten derzeit Tarife an, die 25 Prozent günstiger sind als die Preise der Grundversorger.

Netzentgelte

Die Netzentgelte werden 2024 im Durchschnitt um 26,7 Prozent steigen, da die Subvention des Bundes in Höhe von 5,5 Milliarden Euro nicht finanziert werden kann. Mehrere Grundversorger haben angekündigt, dass die Strompreise aufgrund der Netzentgelterhöhungen steigen werden.

Zukünftiger Mehrbedarf an Strom

Mit dem zunehmenden Einsatz von E-Autos und Wärmepumpen steigt der Strombedarf signifikant. Photovoltaik- und Windenergieanlagen produzieren Strom kosteneffektiv und nachhaltig.

Aktuelle Einspeisevergütung

Für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung bis zu 10 Kilowatt-Peak beträgt die Vergütung aktuell 8,2 Cent pro Kilowattstunde bei Eigenverbrauch und 13 Cent bei Volleinspeisung.

Garantierte Einspeisevergütung

Die Vergütung für die eingespeiste Energie ist für 20 Jahre plus Einspeisejahr garantiert. Ab Februar 2024 reduziert sich diese Vergütung halbjährlich um 1 Prozent.