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Maximale Zuschüsse für Speicher und PV sichern.
Y-SOLAR unterstützt Sie mit kompetenter Beratung und den erforderlichen Nachweisen von Fachunternehmern.



IBB SolarPLUS Förderung: Wir liefern die technische Basis für Ihren erfolgreichen Antrag.
Berlin fördert die Energiewende massiv. Mit Programmen wie „SolarPLUS“ der Investitionsbank Berlin (IBB) können Hausbesitzer und Unternehmen hohe Zuschüsse für Stromspeicher, Fassaden-PV oder die Kombination mit Gründächern erhalten. Doch die Hürden sind hoch: Ohne technische Expertise und korrekte Nachweise werden Anträge oft abgelehnt.
Das Programm SolarPLUS – Ihre Chance
Aktuell ist das Berliner Programm SolarPLUS besonders attraktiv. Es unterstützt unter anderem:
- Die Anschaffung von Stromspeichersystemen.
- Photovoltaik an Fassaden und auf denkmalgeschützten Gebäuden.
- Die Kombination von Gründach und Solar.
- Kosten für die Zählerschrankertüchtigung im Rahmen des Projekts.
Ihr Schlüssel zum Geld: Die Fachunternehmer-
erklärung
Das wichtigste Dokument für Ihren Antrag ist oft nicht das Formular selbst, sondern der technische Nachweis. Die IBB verlangt die Bestätigung, dass die Anlage von einem qualifizierten Fachbetrieb geplant und installiert wird. Hier scheitern viele, die auf „Billig-Anbieter“ oder reine Online-Händler setzen. Mit meinem TREI-Schein und der Eintragung im Installateurverzeichnis sind wir berechtigt, Ihnen diese Fachunternehmererklärung auszustellen.
Ich bestätige der Förderbank schriftlich, dass Ihre Anlage normgerecht und sicherheitskonform (VDE) errichtet wird. Ohne dieses Papier fließt kein Geld.
So unterstützen wir Sie konkret
Damit Sie Ihren Antrag im IBB-Portal reibungslos stellen können, bereite ich alles für Sie vor:
- Förderfähige Planung: Ich dimensioniere Speicher und Anlage so, dass sie die technischen Mindestanforderungen (z.B. Verhältnis Speichergröße zu PV-Leistung) erfüllen.
- Datenblatt-Service: Sie erhalten von mir alle technischen Datenblätter und Berechnungen, die Sie im Portal hochladen müssen.
- Timing-Beratung: Der häufigste Fehler ist der falsche Zeitpunkt. Ich weise Sie explizit darauf hin, wann Sie den Antrag stellen müssen (meist vor Vertragsunterzeichnung), damit Sie Ihren Anspruch nicht verlieren.
Transparenz und Fairness
Bitte beachten Sie: Die eigentliche Antragstellung (das Ausfüllen und Absenden im Online-Portal) übernehmen Sie als Antragsteller persönlich. Das ist rechtlich notwendig, da es um Ihre persönlichen Daten und Kontoverbindungen geht. Meine Aufgabe ist es, Ihnen diesen Weg so einfach wie möglich zu machen, indem ich Ihnen die technische Komplexität abnehme und Ihnen die richtigen „Werkzeuge“ an die Hand gebe.
Starten Sie Ihr Projekt mit Y-SOLAR – wir sorgen dafür, dass die Technik förderfähig ist.
FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Förder-Support
Nein, das ist rechtlich nicht möglich. Als Begünstigter müssen Sie den Antrag persönlich im Online-Portal der IBB stellen (Identitätsprüfung). Ich unterstütze Sie aber umfassend mit allen technischen Daten und Dokumenten, sodass Sie den Antrag problemlos ausfüllen können.
Das ist der wichtigste Punkt: Bei fast allen Programmen (z.B. IBB SolarPLUS) gilt das Prinzip der Vorab-Beantragung. Der Antrag muss gestellt und oft auch bewilligt sein, bevor Sie mir den verbindlichen Auftrag zur Installation erteilen. Wir besprechen das richtige Timing im Erstgespräch.
In der Regel nein. Die Förderbanken wollen sicherstellen, dass Steuergelder nur für fachgerecht installierte, sichere Anlagen ausgezahlt werden. Deshalb ist die Bestätigung (Fachunternehmererklärung) durch einen eingetragenen Betrieb wie Y-SOLAR zwingende Auszahlungsvoraussetzung.
Sollte der Fördertopf leer sein oder das Programm gestoppt werden, rechne ich für Sie neu. Oft lohnt sich die PV-Anlage auch ohne direkte Zuschüsse (durch Steuerersparnis und Eigenverbrauch) bereits nach wenigen Jahren. Wir finden immer einen wirtschaftlichen Weg.
Ja, absolut. Die Formulare fragen oft nach „kWp-Leistung“, „Nettospeicherkapazität“ oder „Anschlussart“. Diese Daten bekommen Sie von mir übersichtlich aufbereitet, sodass Sie sie nur noch in den Antrag übertragen müssen.